Die Praxis Dr. Michael Wörder wird als Bestellpraxis geführt, d.h. für Einzelgespräche ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über das Sekretariat notwendig.
Für die Anmeldung benötigen wir einige personenbezogene Daten von Ihnen. Erfragt werden Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Kostenträger, Ihre Erreichbarkeit sowie Ihr Zeitfenster für mögliche Termine und ein kurzes Stichwort im Hinblick auf Ihr Anliegen.
Wichtig ist auch, ob Sie mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten reden möchten.
Gesprächstermine hinsichtlich Psychotherapeutischer Sprechstunde, Akutbehandlung oder ambulanter Psychotherapie werden individuell nach den Möglichkeiten der Psychotherapeut*innen und Patient*innen vereinbart.
Psychotherapeutische Sprechstunden können zeitnah durchgeführt werden, wenn Sie terminlich flexibel sind. Die aktuellen Wartezeiten auf eine ambulante Psychotherapie erfragen Sie bitte im Sekretariat.
Für gesetzlich versicherte Patient*innen besteht ein Erstzugangsrecht zu Psychologischen Psychotherapeut*innen, d.h. eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Sollten Sie allerdings bei Hausärzt*innen in einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung bzw. "Hausarztvertrag" (HZV) eingeschrieben worden sein benötigen wir zum Erstgespräch dennoch eine Überweisung.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt, eine Psychotherapie für die individuelle Problemlage geeignet ist oder weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind.
Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine orientierende diagnostische Abklärung statt; bei Patient*innen, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden alternative niedrigschwellige Hilfen empfohlen.
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen.
Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann — falls erforderlich — in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden.
Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden, in der Systemischen Therapie auch im Mehrpersonensetting (z. B. durch Einbeziehung der Familie).
Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patient*innen und Therapeut*innen vereinbart. (KBV Berlin)
Nach Absprache ist innerhalb der ambulanten Psychotherapie auch Video-Therapie (also eine Onlinebehandlung) möglich.
Tel. 05223/499586
Telefonische Sprechzeiten:
montags bis freitags
von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Psychotherapeutische Praxis
von-Schütz-Str. 11, 32257 Bünde
ÖPNV: Stadtbus Linie 1,
Haltestelle Arbeitsamt