Psychotherapeutenverfahren - Praxis Dr. Wörder
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Der Eintritt eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) bedeutet stets eine gesundheitliche Beeinträchtigung für die Versicherten.
In diesen Fällen besteht eine Leistungspflicht der Berufsgenossenschaften bzw. gesetzlichen Unfallversicherungen, die die Heilbehandlung der durch eine Unfall oder eine Berufskrankheit verletzten Personen aktiv mit dem Ziel der bestmöglichen Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft steuern.
Sie sorgen außerdem für eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und, soweit erforderlich, für eine besondere unfallmedizinische Behandlung. (DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Tel. 05223/499586
Telefonische Sprechzeiten:
montags bis freitags
von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Psychotherapeutische Praxis
von-Schütz-Str. 11, 32257 Bünde
ÖPNV: Stadtbus Linie 1,
Haltestelle Arbeitsamt