Der Eintritt eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) bedeutet stets eine gesundheitliche Beeinträchtigung für die Versicherten.
In diesen Fällen besteht eine Leistungspflicht der Berufsgenossenschaften bzw. gesetzlichen Unfallversicherungen, die die Heilbehandlung der durch eine Unfall oder eine Berufskrankheit verletzten Personen aktiv mit dem Ziel der bestmöglichen Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft steuern.
Sie sorgen außerdem für eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und, soweit erforderlich, für eine besondere unfallmedizinische Behandlung. (DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Das Psychotherapeutenverfahren
Das Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-psychotherapeutischen Intervention nach Versicherungsfällen. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden.
Diese Therapie wird vom Unfallversicherungsträger oder vom Durchgangsarzt (D-Arzt) eingeleitet.
Erkundigen Sie sich bitte in einem solchen Fall bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallversicherung nach den vorhandenen Bestimmungen, wenn Sie psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen möchten. (DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Zeitnahe Termine in der Praxis sind möglich. Bei Terminvereinbarungen mit der Praxis halten Sie möglichst das Sie betreffende Aktenzeichen Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherung bereit.
Tel. 05223/499586
Telefonische Sprechzeiten:
montags bis freitags
von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Psychotherapeutische Praxis
von-Schütz-Str. 11, 32257 Bünde
ÖPNV: Stadtbus Linie 1,
Haltestelle Arbeitsamt